Tragen von Kopfschutz

In letzter Zeit wurden der Regelkommission wiederholt Anfragen bezüglich Kopfbedeckungen, insbesondere Kopfschutzmützen und -stirnbändern gestellt. Die Regelkommission möchte darauf hinweisen, dass mit Ausnahme von Laufmützen und Skull Caps (also eng anliegende, dünne Mütze) keine Kopfbedeckungen erlaubt sind (AFVD Regeln Flag Football R 1-3-3 b und AFVD Ligaordnung 2025 B 8.8). Insbesondere verboten ist jegliche Form von Gurdian Cap oder Guardian Head Band (Mützen / Stirnbänder mit integriertem Schutz), Fischerhüte oder Baseball Caps. Die Offiziellen werden Spielende mit vorstehender illegaler Ausrüstung auffordern das Spielfeld zu verlassen und gemäß R 9-2-2 h zu verfahren. Dies gilt für sowohl Senioren- als auch Jugendspiele.

Landesverbände können dies anders regeln mit einem entsprechenden Hinweis an ihre Offizielle. Die Regelkommission empfiehlt davon abzuraten und den Umgang deutschlandweit einheitlich zu handhaben.

Bei Fragen bitte an Sebastian wenden: s.sudholt@afvd.de

Datum: 27.12.2024